26. April 2012
DLF, 17:59
Burkhard Müller-Ullrich moniert:
” … Charles Taylor wurde verurteilt wegen Verbrechens gegen die MENSCHHEIT und nicht – wie ein nicht auszurottender Übersetzungsfehler uns weismachen will – gegen die MENSCHLICHKEIT.”
DLF, 18:00
Nachrichtensprecher:
“… wurde wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit verurteilt.”
Nicht ausrottbar – quod erat demonstrandum …
Jetzt läuft übrigens gerade eine Sendung zu diesem Urteil. Von “Menschheit” ist nie die Rede.
Und wie viele Mitmenschen glauben, was die meisten Google-Treffer hat, ist korrekt?

Was auf den ersten Blick wie ein Fehler aussieht, ist nicht unbedingt einer. “Humanity” kann sowohl “Menschheit” wie auch “Menschlichkeit” bedeuten.
In diesem Zusammenhang ist “Menschlichkeit” jedoch korrekt- vgl. http://dejure.org/gesetze/VStGB/7.html
Völkerstrafgesetzbuch
Teil 2 – Straftaten gegen das Völkerrecht (§§ 6 – 14)
Abschnitt 1 – Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§§ 6 – 7)
§ 7
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
oder auch hier: http://www.amnesty.de/2012/3/9/joseph-kony-verhaftung-unter-achtung-der-menschenrechte